Ryanair darf keine EC-Gebühr fordern (Kammergericht Berlin 23 U 243/ 08 )
Reise-Tipps 18. Juni 2009
Die Fluggesellschaft Ryanair hat es schon immer verstanden auf den ersten Blick ihre Flugtickets so billig aussehen zu lassen. Doch nach der ersten Freude kam die Trauer über die vielen Zusatzgebühren wie Gepäckaufgabe oder Ticketzahlung. Es gab schon im November 2008 neue Richtlinien von der EU, die besagen, dass vor der Buchung der wahre Preis eines Fluges zu ersehen sein muss. Das heißt alle Extraleistungen, die bezahlt werden sollen, müssen für den Kunden verständlich aufgelistet sein. Nun gibt es einen neuen Gerichtsbeschluss zu Gunsten des Kunden!
Kartenzahlung darf keine Zusatzgebühr kosten
Wer bisher bei Raynair mitfliegen wollte, musste sich auf eine weitere Gebühr, die Kartenzahlungsgbühr einstellen. 1,50 Euro wurden auf den Gesamtpreis aufgeschlagen, wollte man die Rechnung mit EC bezahlen und satte 4 Euro beglich man die Rechnung per Kreditkarte. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss! Das Kammergericht in Berlin beschloss nun unter dem Aktenzeichen: Kammergericht Berlin 23 U 243/ 08 , dass der Billigflieger Ryanair für Onlinebuchungen per Kredit – oder ECkarte keine Gebühr verlangen darf. Doch das Unternehmen Ryanair kündigte Revision ein. reisen-in-der-welt.de berichtet im Falle von “Ryanair darf keine EC-Gebühr fordern” weiter.
Gründe für das Verbot von Zusatzgebühren bei Kartenzahlung bei Raynair sind zum einen, dass es so gut wie nicht möglich ist, seine Rechnung ohne weitere Kosten zahlen zu können. Denn nur mit der Visa-Electron-Karte können Kunden ohne Aufpreis zahlen. Doch diese Karte ist so gut wie nicht verbreitet.
Mehr Blogs zum Thema Ryanair:
- flyryanair
- jason-roe.com
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